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Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2022-2027

Das Bild teilt sich in drei Fotos auf. Ganz links ist der Faulturm einer Kläranlage zu sehen, in der Mitte ein kleiner Kanal und rechts ein naturnahes, mäandrierendes Gewässer.

Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2022-2027

Bis zum 22.12.2021 war der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer und die Grundwasservorkommen in NRW aufzustellen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Handlungsfelder vor, die für die Gewässerbewirtschaftung relevant sind. Bis zum 22.6.2020 konnte zu diesem Dokument Stellung genommen werden. Alle Hinweise wurden ausgewertet und gingen in die Vorbereitung des 3. Bewirtschaftungsplans ein.

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Bis zum 22.6.2020 sind zahlreiche Stellungnahmen zu den Wasserbewirtschaftungsfragen bei uns eingegangen. Alle Hinweise wurden ausgewertet und gingen in die Vorbereitung des 3. Bewirtschaftungsplans ein.

Identifizierung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung

In NRW waren und sind umfangreiche Verbesserungen der Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.

Bereits in der Zeit vor Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie wurden dazu umfangreiche Anstrengungen unternommen, vor allem um die Oberflächengewässer von der Abwasserlast aus Industrie, Gewerbe, Haushalten und anderen Quellen zu befreien. Mit Blick auf die vorhandene Belastung der Gewässer besteht jedoch auch hier weiterhin Handlungsbedarf. Mit dem Gewässerauenprogramm NRW von 1990 und den Konzepten zur naturnahen Entwicklung wurden die Grundsteine für die Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit gelegt.

Weiterhin besteht Minderungsbedarf für den Austrag von Nährstoffen aus landwirtschaftlicher Nutzung in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer. Diese Minderungen dienen dem Schutz der Wasserversorgung sowie dem Schutz der Küstenwasserkörper und der empfindlichen Binnengewässer vor Eutrophierung.

Neben der stetigen Verbesserung der Wasserqualität ist es in vielen Gewässern notwendig, die Voraussetzungen für intakte Lebensgemeinschaften durch gewässerstrukturelle Maßnahmen zu verbessern. Das Landeswassergesetz NRW trägt dem mit der Anforderung des § 74 Rechnung. Die dort vorgesehenen Maßnahmenübersichten wurden landesweit erarbeitet und bieten eine gute Grundlage für eine gezielte Beseitigung noch bestehender Belastungen.

Für die Bewirtschaftungsplanung wurden und werden diese Handlungsfelder weiter als die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung identifiziert, aus denen ein umfangreiches Maßnahmenprogramm resultiert. Die Vielzahl der Maßnahmen kann in einem Bundesland mit ca. 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern (ca. 525 Einw./km2) und einer langen Industriegeschichte nur auf lange Sicht umgesetzt werden. Hinzu kommt der Aspekt der Folgen des Klimawandels, die zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen werden.

Sowohl im ersten Bewirtschaftungsplan (2010-2015) als auch im zweiten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) mussten zur Klärung offener Kausalzusammenhänge konzeptionelle Maßnahmen aufgenommen werden. Die aus den zahlreichen investigativen Messprogrammen erworbenen Kenntnisse zu Schadstoffquellen bilden die Grundlage für die Fortschreibung von Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffausträgen aus punktuellen oder diffusen Quellen. Gleichzeitig wurde in einem landesweiten Projekt der Einfluss des geogenen Hintergrunds für viele Metalle ermittelt. Damit kann die Zielerreichung schadstoffspezifischer Maßnahmen in eine realistische Größenordnung überführt werden. Die Reduzierung von "neuen", oft nur in geringen Konzentrationen vorkommenden sogenannten Mikroschadstoffen ist eine weitere Herausforderung für den aktuellen Bewirtschaftungszyklus.

Die gesamte Bewirtschaftungsplanung in NRW und darüber hinaus wird durch den zunehmend erkennbaren Klimawandel geprägt. Daher sind alle Maßnahmen auch unter dem Aspekt auszuwählen, ob sie einen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels leisten können.