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Chemischer Zustand

Die Grafik zeigt mehrere Strukturformeln prioritärer Stoffe.

Komponenten des chemischen Zustands

Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers ergibt sich aus den in der Oberflächengewässerverordnung festgelegten Umweltqualitätsnormen, die EU-weit festgelegt wurden. Sie sind in Anlage 8 der OGewV aufgeführt. 

Alle relevanten Informationen zum Oberflächengewässermonitoring sind im Monitoring-Leitfaden zusammengestellt.

Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers in „gut“ oder „nicht gut“ ergibt sich aus den in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festgelegten Umweltqualitätsnormen. Sie wurden EU-weit nach ökotoxikologischen Kriterien festgelegt. Die bewertungsrelevanten Stoffe des chemischen Zustands sind in Anlage 8 derOGewV aufgeführt. Die Gesamtbewertung des chemischen Zustands richtet sich nach der schlechtesten Einzelwertung (worst case-Prinzip).

Grundlage für die chemische Zustandsbewertung der Wasserkörper sind umfangreiche behördliche Überwachungsprogramme. Die Messung erfolgt dabei in der Regel anhand von Wasserproben. In Einzelfällen werden auch Schwebstoffe oder Sediment sowie Schadstoffgehalte in Biota, also in den Gewässerlebewesen (z. B. Fische), betrachtet.

Manche Schadstoffe sind so weit verbreitet, dass man sie als "ubiquitär", also "überall vorkommend" bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass Wasserkörper von diesen Schadstoffen belastet sein können, ohne dass es eine konkrete Einleitung gibt. Hier müssten notwendige Maßnahmen u.U. an ganz anderer Stelle ansetzen und die Wasserbehörde ist möglicherweise gar nicht zuständig. Aus diesem Grund unterscheidet man zwei Bewertungen – mit und ohne ubiquitäre Stoffe.

Die Bewertung des chemischen Zustands der Oberflächenwasserkörper gesamt und die Bewertung ohne ubiquitäre Stoffe finden Sie im Kartendienst des ELWAS-WEB (www.elwasweb.nrw.de) unter: Oberflächengewässer - Bewertung OFWK - Chemie.