Maßnahmen der Landwirtschaft
Maßnahmen die von und mit der Landwirtschaft umzusetzen sind, dienen der Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in die Gewässer und das Grundwasser.
Verringerung von Nährstoffeinträgen, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PBSM) in Oberflächen- und Grundwasser
Auch bei den Maßnahmen, die von und mit der Landwirtschaft umzusetzen sind, müssen die Maßnahmenprogramme in konkrete Einzelmaßnahmen für die jeweiligen Bereiche übersetzt werden.
Ein Teil dieser Maßnahmen betrifft die Anpassung der „guten fachlichen Praxis“, also den Einsatz von Dünger und PBSM, die Art der angebauten Feldkulturen und den Maschineneinsatz. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind von allen Landwirtschaftsbetreibenden einzuhalten.
Darüber hinaus können aber auch weitere Maßnahmen notwendig sein, um die Bewirtschaftungsziele fristgerecht zu erreichen. Dies kann z. B. eine weitergehende Verbesserung bei der Effizienz des Düngereinsatzes sein oder auch die Umstellung auf eine „ökologische“ Betriebsweise.
Zur Vermittlung und Einführung solcher Maßnahmen werden die einzelnen Betriebe von der Landwirtschaftskammer beraten. Landesweit informieren mehr als 40 Beraterinnen und Berater über entsprechende Anpassungsmöglichkeiten der Betriebsweise. Das Beratungsspektrum reicht von der Gruppenveranstaltung bis zur betrieblichen Einzelberatung.
Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird über die besonderen Anforderungen und aktuelle Entwicklungen im Gewässerschutz informiert.
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