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Der dritte Bewirtschaftungsplan

Das Bild zeigt einen Ausschnitt des Deckblatts des Berichts zum 3. Bewirtschaftungsplans

Der dritte Bewirtschaftungsplan

Der dritte Bewirtschaftungsplan umfasst den Zeitraum 2022 bis 2027. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und die zugehörigen Dokumente.

Am 22.12.2018 ist mit der Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitsprogramms der offizielle Startschuss für die Erarbeitung des 3. Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefallen. Bis zum 22.12.2021 waren dieser Plan und das zugehörige Maßnahmenprogramm fertigzustellen.

Sie finden auf dieser und den nachfolgenden Seiten alle Informationen zum Verlauf des Planungsprozesses, Daten und Informationen über die Situation der Gewässer und Grundwasservorräte in NRW sowie die bei der Bewirtschaftungsplanung wichtigen Dokumente.

Darum geht es

Das Foto zeigt einen naturnahen Bachverlauf mit Totholz
Naturnaher Bach / © C. Aschemeier

Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere hat schon seit einiger Zeit auf der europäischen Ebene immer mehr an Bedeutung gewonnen. Deswegen hat die Europäische Gemeinschaft Anfang dieses Jahrtausends ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet.

Seit dem 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.

Das Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer: Die natürliche Vielfalt und Fülle der Gewässerlebensgemeinschaften, die natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche und die natürliche Qualität des Wassers, frei von menschlichen Beeinträchtigungen. Dabei sind jedoch viele Faktoren zu berücksichtigen: Die hohe Besiedlungsdichte, die vielfältige Nutzung der Gewässer und eine  intensive Landbewirtschaftung in unserem Bundesland wirken auf die Erreichung der Ziele ein. Nur wenn alle Bedingungen ausreichend berücksichtigt werden, können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.

Wasser ist eine wichtige Ressource für den Menschen und die Natur, die langfristig gesichert werden muss. Nur wenn Gewässerstrukturen, Wasserqualität und Wassermenge in einem guten Zustand sind und gehalten werden, ist die Verfügbarkeit von Wasser für den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt gewährleistet.

Was ist bisher geschehen?

Mit der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm hat im Dezember 2018 die heiße Phase der Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungsplans begonnen. Gleichzeitig wurden viele interne Arbeiten der Behörden angestoßen bzw. abgeschlossen, dazu gehört vor allem die Überprüfung der Bestandsaufnahme. Dies schließt u. a. die Auswertung der aktuellen Ergebnisse der Gewässeruntersuchung, die Ermittlung der aktuellen Belastungsfaktoren und die Überprüfung der Ausweisung der Oberflächenwasserkörper als erheblich verändert ein. Untersuchungsergebnisse und Bewertungen sind u. a. über das Portal ELWAS-WEB verfügbar und wurden in Form der Planungseinheiten-Steckbriefe zusammengefasst.

Im Dezember 2019 wurde die dritte Überarbeitung des Berichts zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung veröffentlicht. Dazu gehören viele Fragen rund um die stoffliche Belastung der Gewässer u. a. aus (kommunalen) Kläranlagen, den Abwässern von Straßen und Autobahnen und aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung. Auch die Wiederherstellung natürlicher Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit vieler Fließgewässer sind nach wie vor eine wichtige Aufgabe der Bewirtschaftung. Hinzu kommen viele, teilweise regionalspezifische Fragestellungen, die sich aus dem Braunkohlebergbau ergeben oder die Folgen des ausgelaufenen Steinkohlebergbaus. Nicht zuletzt stehen auch zunehmend die Herausforderungen im Fokus, die der Klimawandel mit sich bringt. Hier sind neben den direkten Folgen wie Dürre oder Starkregen auch die Auswirkungen auf die Maßnahmen zu betrachten. Glücklicherweise sind schon jetzt viele Programmmaßnahmen darauf ausgelegt und können auch weiterhin angewendet werden. Zu den "Gewässerbewirtschaftungsfragen" gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die die Schwerpunktsetzungen unterstützen und in vielen Fällen bereits Anregungen für die Bewirtschaftungsplanung enthielten. 

Bis zum Dezember 2020 wurde der Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei das Maßnahmenprogramm, dass sich nach den noch vorhandenen Belastungen richtet und mit dem die Bewirtschaftungsziele erreicht werden können. Das Maßnahmenprogramm enthält dabei die sogenannten Programmmaßnahmen, die bundesweit im einem Katalog der LAWA zusammengefasst sind. In vielen Fällen ist eine weitere Konkretisierung im Zuge der Umsetzung notwendig, dabei werden auch alle Restriktionen und die Verhältnismäßigkeit noch einmal geprüft. Nordrhein-Westfalen hat für seine Wasserkörper eine Vollplanung vorgelegt, die alle Programmmaßnahmen enthält, die nach dem jetzigen Kenntnisstand erforderlich sind, um die Ziele zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der großen Anzahl an Maßnahmen und der weiteren Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht alle Maßnahmen bis 2027 ergriffen werden können. Dies wird in Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans ausführlich erläutert. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten viele Präsenzgespräche (wie die sogenannten Runden Tische) nicht stattfinden. Die Bezirksregierungen haben stattdessen umfangreiche Informationen zur Bewirtschaftungsplanung auf ihren Internetseiten veröffentlicht und zahlreiche kleine Gesprächsrunden, meist als Videokonferenzen, durchgeführt.

Zwischen dem 22.12.2020 und dem 22.6.2021 war es möglich, zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit haben über 600 Einsenderinnen und Einsender Gebrauch gemacht. Darunter waren viele mehrseitige und zahlreiche Aspekte umfassende Einsendungen. Alle Stellungnahmen wurden im Juli 2021 darauf geprüft, ob Änderungen in der Maßnahmenplanung und/oder in den Dokumenten des Bewirtschaftungsplans notwendig waren. Zudem erfolgte eine schriftliche Beantwortung der Einsendungen. Leider wurde diese Arbeit durch die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe 2021 deutlich verzögert. Die schriftliche Beantwortung konnte daher erst Anfang 2022 abgeschlossen werden.

Die finale Fassung des Bewirtschaftungsplans wurde am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen. Anschließend erfolgte eine Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtags (1.12.21), aus der keine weiteren Änderungen resultierten. Damit ist der Bewirtschaftungsplan 2022-2027 abgeschlossen, Sie können alle Dokumente auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einsehen.