Programmmaßnahme - 079
Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung
Anpassung/Optimierung/Umstellung der Gewässerunterhaltung (gemäß § 39 WHG) mit dem Ziel einer auf ökologische und naturschutzfachliche Anforderungen abgestimmten Unterhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation
|
Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Morphologie |
Zuordnung Richtlinie |
WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL |
M2 |
EU-Schlüsselmaßnahme |
6 |
Bisherige Bezeichnung (NRW) |
HY_OW_U12_Morphologie |
Bereich OW/GW |
OW |
Art der Erfassung/Zählweise |
Einzelmaßnahme [Anzahl] |
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II) |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen |
Belastung/Ursache |
Morphologie |
Vollzugsmaßnahme |
s. Blaue Richtline, insbesondere extensive Gewässerunterhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation ( Initialmaßnahmen nach Flächenbereitstellung; z. B. die Schaffung von Rohbodenflächen oder das Aufbringen von Gehölzsamen) oder durch Pflanzungen etc. |
Wirkung |
Schaffung von (typspezifischen) Lebensräumen, vor allem im Uferbereich. |
Nebenwirkungen |
|
Rechtliche Grundlagen |
- §§ 27 ff. WHG, (Bewirtschaftungsziele, Bewirtschaftungsanforderungen)
- §§ 66, 71 LWG, (Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau)
- §§ 38 ff. WHG, §§ 31, 61 LWG (Gewässerunterhaltung, Gewässerrandstreifen)
- Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung.
|
Potenzieller Maßnahmenträger |
- |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen |
Von einer signifikanten Nutzungseinschränkung ist grundsätzlich auszugehen,
*wenn durch die Maßnahme die landwirtschaftliche Drainagefunktion des Gewässers beeinträchtigt wird, *wenn der Hochwasserschutz eingeschränkt wird, *wenn der ordnungsgemäße Abfluss nicht sichergestellt ist. |
Hinweise zur Kostenermittlung |
Standardkostenansätze (für die jährlichen Unterhaltungskosten):
- unterer Ansatz: 0,75 €/(m*Jahr)
- mittlerer Ansatz: 1,0 €/(m*Jahr)
- oberer Ansatz: 1,5 €/(m*Jahr)
Von den Geschäftstellen sind pro Wasserkörpergruppe die erforderlichen Gewässerlängen mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren um die Investitionen zu erhalten.
Folgende Hinweise können bei der Auswahl hilfreich sein: In der Summe ist nicht notwendigerweise mit erhöhten Kosten gegenüber "konventioneller" Unterhaltung zu rechnen. Die Kosten fallen u. U. ganz fort, z. B. im Falle einer Sukzession.
Kostenschätzung für extensive Gewässerunterhaltung:
- an kleinen Fließgewässern (< 5m Spiegelbreite) 0 - 750€/km*Jahr;
- an mittleren Fließgewässern (< 10m Spiegelbreite) 0 - 1000€/km*Jahr;
- an großen Fließgewässern (> 10m Spiegelbreite) 0 - 1500€/km*Jahr
Kostenschätzung für standortgerechte Ufervegetation und Pflanzungen:
- Initialmaßnahmen 5000 - 15.000€/km;
- Pflanzungen 8000 - 20.000€/km;
Neuanpflanzung Ufergehölze:
- ca. 6 €/m² (Mittelwert aus Baum- und Strauchpflanzung);
- bei Initialpflanzung nur ca. 15 % der Kosten
Gehölzentfernung:
- Große Bäume (Durchmesser > 100 cm): ca. 600 €/Baum;
- Mittlere Bäume (Durchmesser 50 – 100 cm): ca. 350 €/Baum;
- Kleinere Bäume/Gehölze (Durchmesser 30 – 50 cm): 150 €/Baum;
- Kleine Bäume/Gehölze (Durchmesser < 30 cm): 15 €/Baum
|
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen |
- |
Bemerkung |
In NRW ist die Blaue Richtlinie als Zielvorgabe bei einer Optimierung der Gewässerunterhaltung heranzuziehen |
Hinweise zum Umsetzungsstatus |
- |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn |
- |
Zurück zur Übersicht der Programmmaßnahmen
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: