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Bewirtschaftungsplan

Die Abbildung zeigt die Titelseiten von BWP und Maßnahmenprogramm

Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW

Hier finden Sie den WRRL-Bewirtschaftungsplan für Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2022-2027

Mit der Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtags NRW wurde am 1. Dezember 2021 die Erarbeitung des dritten Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022 bis 2027 abgeschlossen. Alle zugehörigen Dokumente stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.

Bei der Erarbeitung der finalen Fassung wurden die Stellungnahmen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans berücksichtigt. Eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahmen kann dem Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans entnommen werden. 

Nachfolgend finden Sie alle zum Bewirtschaftungsplan (BWP) gehörenden Dokumente.

Das Maßnahmenprogramm zum Bewirtschaftungsplan

Das Maßnahmenprogramm gilt für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas.

Die NRW-Karte zeigt mithilfe unterschiedlicher Farbtöne die Lage der Teileinzugsgebiete, die sich aus den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer ergeben.
Logos der Flussgebietsgemeinschaften Rhein, Weser, Ems und Maas sowie der Int. Kommission zum Schutz des Rheins. Die Logos bestehen aus dem Namen und kleinen graphischen Elementen.

Weitere Pläne und Programme

Hier finden Sie Informationen über die dritten Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas.

Neben dem Bewirtschaftungsplan für Nordrhein-Westfalen gibt es noch weitere Pläne und Programme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Dies sind vor allem die Bewirtschaftungspläne für die nationalen und internationalen Flussgebietseinheiten (FGE). NRW ist an vier dieser FGE beteiligt. Für diese FGE wurden ebenfalls Pläne und Programme zusammengestellt, bei denen die Daten aus NRW übernommen wurden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Internetseiten und den darin verfügbaren Dokumenten.

Rhein

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein, in der alle deutschen Bundesländer zusammengeschlossen sind, die Anteile am Einzugsgebiet besitzen, stellt einen gemeinsamen Übersichtsbericht zusammen. Dieser fasst die wichtigsten Aspekte aus den einzelnen Bundesländern mit Anteilen am Einzugsgebiet zusammen. Er stellt jedoch keinen Bewirtschaftungsplan im Sinne von § 83 WHG dar. Der Übersichtsbericht kann über die Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Rhein heruntergeladen werden: www.fgg-rhein.de.

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins IKSR stellt ebenfalls einen Bewirtschaftungsplan zusammen, der die gemeinsamen Planungen der Rheinanlieger darstellt. Dieser Plan wurde im März 2022 veröffentlicht und ist hier einzusehen:  www.iksr.org.

Weser

Der Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser ist ein eigenständiger Bewirtschaftungsplan gemäß § 83 WHG, der auf den Datenerhebungen und Maßnahmenplanungen der an dieser FGG beteiligten Bundesländer aufbaut. Für einige einzugsgebietsspezifische Themen enthält er Detaildarstellungen, die in Absprache mit den Bundesländern entwickelt wurden. Zu nennen ist hier u. a. ein Durchgängigkeitskonzept für die Wanderfischarten Lachs und Aal (vgl. BWP Weser) sowie eine ausführliche Darstellung der Bewirtschaftungsplanung zur Verminderung der Salzbelastung in der Weser („Sonderbewirtschaftungsplan Salz“). Alle Dokumente können auf der Internetseite www.fgg-weser.de eingesehen werden.

Ems

Der Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Ems ist ein eigenständiger Bewirtschaftungsplan gemäß § 83 WHG, der auf den Datenerhebungen und Maßnahmenplanungen der beteiligten Bundesländer aufbaut.
Das gemeinsame Maßnahmenprogramm für den deutschen Anteil der FGE Ems ist auf der Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Ems unter www.ems-eems.de verfügbar. Der internationale Bewirtschaftungsplan wurde im März 2022 fertiggestellt und kann dann ebenfalls über diese Internetseite abgerufen werden.

Maas

Der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Maas in Deutschland wird ausschließlich in NRW aufgestellt. Er ist Bestandteil des Bewirtschaftungsplans für NRW.

Der Bewirtschaftungsplan der Internationalen Maaskommission (IKM) ist ein eigenständiger Bewirtschaftungsplan, der auf den Datenerhebungen und Maßnahmenplanungen der beteiligten Mitgliedsstaaten aufbaut.
Der endgültige Plan wurde im März 2022 fertiggestellt. Aktuelle Informationen und den übergeordneten Teil des BWP für die internationale Flussgebietseinheit der Maas finden Sie auf der Internetseite der IKM unter www.meuse-maas.be.

Das Bild teilt sich in drei Fotos auf. Ganz links ist der Faulturm einer Kläranlage zu sehen, in der Mitte ein kleiner Kanal und rechts ein naturnahes, mäandrierendes Gewässer.

Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2022-2027

Bis zum 22.12.2021 war der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer und die Grundwasservorkommen in NRW aufzustellen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Handlungsfelder vor, die für die Gewässerbewirtschaftung relevant sind. Bis zum 22.6.2020 konnte zu diesem Dokument Stellung genommen werden. Alle Hinweise wurden ausgewertet und gingen in die Vorbereitung des 3. Bewirtschaftungsplans ein.

Danke für Ihre Beteiligung!

Bis zum 22.6.2020 sind zahlreiche Stellungnahmen zu den Wasserbewirtschaftungsfragen bei uns eingegangen. Alle Hinweise wurden ausgewertet und gingen in die Vorbereitung des 3. Bewirtschaftungsplans ein.

Identifizierung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung

In NRW waren und sind umfangreiche Verbesserungen der Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.

Bereits in der Zeit vor Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie wurden dazu umfangreiche Anstrengungen unternommen, vor allem um die Oberflächengewässer von der Abwasserlast aus Industrie, Gewerbe, Haushalten und anderen Quellen zu befreien. Mit Blick auf die vorhandene Belastung der Gewässer besteht jedoch auch hier weiterhin Handlungsbedarf. Mit dem Gewässerauenprogramm NRW von 1990 und den Konzepten zur naturnahen Entwicklung wurden die Grundsteine für die Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit gelegt.

Weiterhin besteht Minderungsbedarf für den Austrag von Nährstoffen aus landwirtschaftlicher Nutzung in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer. Diese Minderungen dienen dem Schutz der Wasserversorgung sowie dem Schutz der Küstenwasserkörper und der empfindlichen Binnengewässer vor Eutrophierung.

Neben der stetigen Verbesserung der Wasserqualität ist es in vielen Gewässern notwendig, die Voraussetzungen für intakte Lebensgemeinschaften durch gewässerstrukturelle Maßnahmen zu verbessern. Das Landeswassergesetz NRW trägt dem mit der Anforderung des § 74 Rechnung. Die dort vorgesehenen Maßnahmenübersichten wurden landesweit erarbeitet und bieten eine gute Grundlage für eine gezielte Beseitigung noch bestehender Belastungen.

Für die Bewirtschaftungsplanung wurden und werden diese Handlungsfelder weiter als die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung identifiziert, aus denen ein umfangreiches Maßnahmenprogramm resultiert. Die Vielzahl der Maßnahmen kann in einem Bundesland mit ca. 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern (ca. 525 Einw./km2) und einer langen Industriegeschichte nur auf lange Sicht umgesetzt werden. Hinzu kommt der Aspekt der Folgen des Klimawandels, die zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen werden.

Sowohl im ersten Bewirtschaftungsplan (2010-2015) als auch im zweiten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) mussten zur Klärung offener Kausalzusammenhänge konzeptionelle Maßnahmen aufgenommen werden. Die aus den zahlreichen investigativen Messprogrammen erworbenen Kenntnisse zu Schadstoffquellen bilden die Grundlage für die Fortschreibung von Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffausträgen aus punktuellen oder diffusen Quellen. Gleichzeitig wurde in einem landesweiten Projekt der Einfluss des geogenen Hintergrunds für viele Metalle ermittelt. Damit kann die Zielerreichung schadstoffspezifischer Maßnahmen in eine realistische Größenordnung überführt werden. Die Reduzierung von "neuen", oft nur in geringen Konzentrationen vorkommenden sogenannten Mikroschadstoffen ist eine weitere Herausforderung für den aktuellen Bewirtschaftungszyklus.

Die gesamte Bewirtschaftungsplanung in NRW und darüber hinaus wird durch den zunehmend erkennbaren Klimawandel geprägt. Daher sind alle Maßnahmen auch unter dem Aspekt auszuwählen, ob sie einen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels leisten können.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt des Deckblatts des Berichts zum 3. Bewirtschaftungsplans

Der dritte Bewirtschaftungsplan

Der dritte Bewirtschaftungsplan umfasst den Zeitraum 2022 bis 2027. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und die zugehörigen Dokumente.

Am 22.12.2018 ist mit der Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitsprogramms der offizielle Startschuss für die Erarbeitung des 3. Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefallen. Bis zum 22.12.2021 waren dieser Plan und das zugehörige Maßnahmenprogramm fertigzustellen.

Sie finden auf dieser und den nachfolgenden Seiten alle Informationen zum Verlauf des Planungsprozesses, Daten und Informationen über die Situation der Gewässer und Grundwasservorräte in NRW sowie die bei der Bewirtschaftungsplanung wichtigen Dokumente.

Darum geht es

Das Foto zeigt einen naturnahen Bachverlauf mit Totholz
Naturnaher Bach / © C. Aschemeier

Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere hat schon seit einiger Zeit auf der europäischen Ebene immer mehr an Bedeutung gewonnen. Deswegen hat die Europäische Gemeinschaft Anfang dieses Jahrtausends ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet.

Seit dem 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.

Das Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer: Die natürliche Vielfalt und Fülle der Gewässerlebensgemeinschaften, die natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche und die natürliche Qualität des Wassers, frei von menschlichen Beeinträchtigungen. Dabei sind jedoch viele Faktoren zu berücksichtigen: Die hohe Besiedlungsdichte, die vielfältige Nutzung der Gewässer und eine  intensive Landbewirtschaftung in unserem Bundesland wirken auf die Erreichung der Ziele ein. Nur wenn alle Bedingungen ausreichend berücksichtigt werden, können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.

Wasser ist eine wichtige Ressource für den Menschen und die Natur, die langfristig gesichert werden muss. Nur wenn Gewässerstrukturen, Wasserqualität und Wassermenge in einem guten Zustand sind und gehalten werden, ist die Verfügbarkeit von Wasser für den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt gewährleistet.

Was ist bisher geschehen?

Mit der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm hat im Dezember 2018 die heiße Phase der Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungsplans begonnen. Gleichzeitig wurden viele interne Arbeiten der Behörden angestoßen bzw. abgeschlossen, dazu gehört vor allem die Überprüfung der Bestandsaufnahme. Dies schließt u. a. die Auswertung der aktuellen Ergebnisse der Gewässeruntersuchung, die Ermittlung der aktuellen Belastungsfaktoren und die Überprüfung der Ausweisung der Oberflächenwasserkörper als erheblich verändert ein. Untersuchungsergebnisse und Bewertungen sind u. a. über das Portal ELWAS-WEB verfügbar und wurden in Form der Planungseinheiten-Steckbriefe zusammengefasst.

Im Dezember 2019 wurde die dritte Überarbeitung des Berichts zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung veröffentlicht. Dazu gehören viele Fragen rund um die stoffliche Belastung der Gewässer u. a. aus (kommunalen) Kläranlagen, den Abwässern von Straßen und Autobahnen und aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung. Auch die Wiederherstellung natürlicher Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit vieler Fließgewässer sind nach wie vor eine wichtige Aufgabe der Bewirtschaftung. Hinzu kommen viele, teilweise regionalspezifische Fragestellungen, die sich aus dem Braunkohlebergbau ergeben oder die Folgen des ausgelaufenen Steinkohlebergbaus. Nicht zuletzt stehen auch zunehmend die Herausforderungen im Fokus, die der Klimawandel mit sich bringt. Hier sind neben den direkten Folgen wie Dürre oder Starkregen auch die Auswirkungen auf die Maßnahmen zu betrachten. Glücklicherweise sind schon jetzt viele Programmmaßnahmen darauf ausgelegt und können auch weiterhin angewendet werden. Zu den "Gewässerbewirtschaftungsfragen" gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die die Schwerpunktsetzungen unterstützen und in vielen Fällen bereits Anregungen für die Bewirtschaftungsplanung enthielten. 

Bis zum Dezember 2020 wurde der Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei das Maßnahmenprogramm, dass sich nach den noch vorhandenen Belastungen richtet und mit dem die Bewirtschaftungsziele erreicht werden können. Das Maßnahmenprogramm enthält dabei die sogenannten Programmmaßnahmen, die bundesweit im einem Katalog der LAWA zusammengefasst sind. In vielen Fällen ist eine weitere Konkretisierung im Zuge der Umsetzung notwendig, dabei werden auch alle Restriktionen und die Verhältnismäßigkeit noch einmal geprüft. Nordrhein-Westfalen hat für seine Wasserkörper eine Vollplanung vorgelegt, die alle Programmmaßnahmen enthält, die nach dem jetzigen Kenntnisstand erforderlich sind, um die Ziele zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der großen Anzahl an Maßnahmen und der weiteren Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht alle Maßnahmen bis 2027 ergriffen werden können. Dies wird in Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans ausführlich erläutert. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten viele Präsenzgespräche (wie die sogenannten Runden Tische) nicht stattfinden. Die Bezirksregierungen haben stattdessen umfangreiche Informationen zur Bewirtschaftungsplanung auf ihren Internetseiten veröffentlicht und zahlreiche kleine Gesprächsrunden, meist als Videokonferenzen, durchgeführt.

Zwischen dem 22.12.2020 und dem 22.6.2021 war es möglich, zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit haben über 600 Einsenderinnen und Einsender Gebrauch gemacht. Darunter waren viele mehrseitige und zahlreiche Aspekte umfassende Einsendungen. Alle Stellungnahmen wurden im Juli 2021 darauf geprüft, ob Änderungen in der Maßnahmenplanung und/oder in den Dokumenten des Bewirtschaftungsplans notwendig waren. Zudem erfolgte eine schriftliche Beantwortung der Einsendungen. Leider wurde diese Arbeit durch die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe 2021 deutlich verzögert. Die schriftliche Beantwortung konnte daher erst Anfang 2022 abgeschlossen werden.

Die finale Fassung des Bewirtschaftungsplans wurde am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen. Anschließend erfolgte eine Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtags (1.12.21), aus der keine weiteren Änderungen resultierten. Damit ist der Bewirtschaftungsplan 2022-2027 abgeschlossen, Sie können alle Dokumente auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einsehen.

Hier finden Sie Arbeitsmaterialien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), die als Grundlage der bundesweit einheitlichen Umsetzung für die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne herangezogen wurden.

Alle Dokumente, die im Rahmen der Aufstellung der dritten Bewirtschaftungspläne (2022-2027) erarbeitet wurden, stellt die LAWA im bundesweiten Portal Wasserblick zur Verfügung: www.wasserblick.net (3. BWP)

Wenn Sie die Dokumente suchen, die für die Aufstellung der zweiten Bewirtschaftungspläne herangezogen wurden, nutzen Sie bitte diesen Link: www.wasserblick.net (2. BWP)

Die Abbildung zeigt das Titelblatt des ersten BWP

Der erste Bewirtschaftungsplan

Am 22.12.2008 wurde der Entwurf des ersten Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietsanteile von Rhein, Weser, Ems und Maas veröffentlicht. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und Zustimmung des Landtages wurden der erste Bewirtschaftungsplan für NRW und das zugehörige Maßnahmenprogramm am 24.02.2010 behördenverbindlich eingeführt.

Die Abbildung zeigt die komplette Titelseite des ersten BWP
Titelseite BWP 2010-2015 / © MUNLV NRW

Am 22.12.2008 wurde der Entwurf des ersten Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietsanteile von Rhein, Weser, Ems und Maas veröffentlicht. Die Regionalräte, die sondergesetzlichen Wasserverbände, die anerkannten Naturschutzverbände, die Träger öffentlicher Belange, sonstige Interessengruppen und alle Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 21.06.2009 die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Viele Menschen und Institutionen haben von dem Angebot Gebrauch gemacht. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wurde der Entwurf fortgeschrieben und den Mitgliedern des Landtags übermittelt. Nach politischer Beratung erteilte der für Umweltfragen zuständige Ausschuss am 24.02.2010 sein Einvernehmen. Damit wurde der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm einschließlich der Planungseinheiten-Steckbriefe behördenverbindlich.

Der Bewirtschaftungsplan enthält folgende Informationen:

  • Allgemeine Beschreibung der Flussgebiete in NRW
  • Methodische Angaben zu den grundsätzlichen Zielen der EG-WRRL und zu Schutzgebieten
  • Ergebnisse der Untersuchungen der Gewässer und des Grundwassers
  • Analyse von Belastungsursachen
  • Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms
  • Konkrete Bewirtschaftungsziele (Was ist bis wann wo zu erreichen?)
  • Wirtschaftliche Analyse der Wasserdienstleistungen
  • Informationen zum Beteiligungsprozess und zur Öffentlichkeitsarbeit

Im Anhang des Bewirtschaftungsplans 2010-2015 finden Sie zahlreiche Kartendarstellungen zu den einzelnen Kapiteln.

Im Jahr 2012 wurde dem Landtag ein Zwischenbericht zum aktuellen Umsetzungstand der Wasserrahmenrichtlinie in NRW gegeben. Er kann aus der folgenden Liste heruntergeladen werden.

Das Maßnahmenprogramm 2010–2015

Das Maßnahmenprogramm enthält folgende wesentliche Inhalte:

  • Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen
  • Beschreibung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung
  • Angaben zu Kosten und Finanzierung
  • Angaben zu den rechtlichen Regelungen (Anhang)

Planungseinheiten-Steckbriefe 2009

In den Planungseinheiten-Steckbriefen finden Sie Informationen zum Zustand der einzelnen Gewässer und Grundwasserkörper, die daraus abgeleiteten Bewirtschaftungsziele und das Maßnahmenprogramm. Die Steckbriefe wurden nach Teileinzugsgebieten zusammengefasst.

Weitere Informationen

Die Bekanntmachung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm finden Sie hier: recht.nrw.de.

Hintergrunddokumente

Folgende Hintergrunddokumente zum Bewirtschaftungsplan stehen zum Download zur Verfügung:

Die Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus der Titelseite des 2. BWP

Der zweite Bewirtschaftungsplan

Die Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans für Nordrhein-Westfalen begann Ende 2012. Im Jahr 2014 wurde der Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Juni 2015 endete die Öffentlichkeitsbeteiligung. Anhand von ca. 330 Stellungnahmen wurden die Dokumente überarbeitet. Am 18.11.2015 hat der Umweltauschuss des nordrhein-westfälischen Landtags sein Einvernehmen erklärt. Am 22.12.2015 ist der Bewirtschaftungsplan 2016-2021 in Kraft getreten.

Der Umweltausschuss des Landtags NRW hat auf seiner Sitzung am 18.11.2015 sein Einvernehmen mit der hier vorliegenden Fassung des zweiten Bewirtschaftungsplans für die Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW erklärt. Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgte am 22.12.2015.

Bewirtschaftungsplan NRW 2016-2021 und ergänzende Unterlagen

Die Abbildung zeigt die Titelseite des 2. BWP
Titelseite BWP 2016-2021 / © MUNV NRW

Der Bewirt­schaftungs­plan fasst die Grund­lagen für die Bewirt­schaftungs­planung der Ober­flächen­gewässer und Grund­wasser­vorräte in NRW zusammen. Er enthält die Ergebnisse der Bestands­aufnahme 2013, die aktuellen Bewirt­schaftungs­ziele und eine

Zusammen­fassung der Maßnahmen­programme auf Landes­ebene. Ergänzt werden die Inhalte des Bewirtschaftungsplans durch einen umfangreichen Anhang, der neben verschiedenen Tabellen vor allem Karten enthält, die einen Überblick über den Zustand der Gewässer und verschiedene Belastungsparameter geben. Einen ersten Überblick über die Inhalte bietet auch die Kurzfassung des Bewirtschaftungsplans, die wir Ihnen ebenfalls zum Download anbieten.

Bei der Vorbereitung des Bewirtschaftungsplans 2016-2021 wurden in den Jahren 2012 und 2013 vorbereitende Dokumente erarbeitet und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgestellt. Wir stellen sie Ihnen weiter unten zum Download bereit.

  • Bereits Ende 2012 wurden die Informationen zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im zweiten Bewirtschaftungszyklus auf dieser Website veröffentlicht und zur Beteiligung freigegeben.
  • Mit den Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurde die zweite Bewirtschaftungsphase im Jahr 2013 eingeleitet. Ausgangspunkt für das Dokument sind die Ergebnisse der Gewässer- und Grundwasserüberwachung und die allgemeine Entwicklung der Wassernutzungen im laufenden Bewirtschaftungszyklus. Bei der Betrachtung zeigt sich, dass weiterhin die Themen des ersten Bewirtschaftungszyklus im Mittelpunkt des wasserwirtschaftlichen Handelns stehen.

Als weitere Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung wurden außerdem die sogenannten Hintergrundpapiere erstellt, die hier ebenfalls zum Download bereitstehen:

  • Hintergrundpapier Braunkohle: Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen aufgrund des Braunkohletagebaus
  • Ergebnis der ausstehenden Prüfung einzelner Zielartengewässer von Lachs und Aal in NRW

Das Maßnahmenprogramm 2016-2021 und Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm

Das Maßnahmenprogramm stellt die Herangehensweise in Nordrhein-Westfalen an die verschiedenen Wasserbewirtschaftungsfragen dar. Es stellt die grundlegenden Maßnahmen vor und beschreibt die zusätzlichen Aktivitäten, die notwendig sind, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.

Die nachfolgenden Planungseinheiten-Steckbriefe bieten eine Übersicht über die Maßnahmen, die für deneinzelnen Wasserkörper festgelegt wurden, sowie eine kurze Beschreibung der jeweils geplanten Inhalte.

Das gesamte Maßnahmenprogramm in Nordrhein-Westfalen basiert auf den programmatischen Maßnahmen, die im bundesweiten Maßnahmenkatalog der LAWA festgelegt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Programmmaßnahmen.

Der Entwurf des WRRL-Maßnahmenprogramms muss entsprechend § 14 UVPG einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Das Land NRW hat dafür einen Umweltbericht erarbeitet. Der Umweltbericht wurde in der ersten Jahreshälfte 2015 für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt. Aus den Rückmeldungen hat sich ein geringfügiger Änderungsbedarf ergeben, der in die hier abgelegte Fassung eingearbeitet wurde.

Weitere Bewirtschaftungspläne

Internationale Pläne

Mit dem Rhein, der Ems und der Maas besitzt NRW Anteile an drei internationalen Flussgebieten.

Für das Einzugsgebiet des Rheins erarbeitet die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) einen internationalen Plan, der die Bewirtschaftungsfragen im gesamten Einzugsgebiet betrachtet. Sie finden ihn über die Internetadresse www.iksr.org.

Für das Einzugsgebiet der Ems hat die Flussgebietsgemeinschaft Ems einen mit allen betroffenen Bundesländern sowie den Niederlanden abgestimmten Bewirtschaftungsplan erarbeitet. Er kann von der Internetseite www.ems-eems.de abgerufen werden.

Für das Einzugsgebiet der Maas erstellt die Internationale Maaskommission (IMK) den übergeordneten Teil des Bewirtschaftungsplans für die Maas. Er ist über die Internetseite www.meuse-maas.be einsehbar.

Flussgebietsgemeinschaften

Innerhalb Deutschlands werden die Bewirtschaftungsaktivitäten der einzelnen Bundesländer durch Flussgebietsgemeinschaften koordiniert. Diese erarbeiten flussgebietsweite Anhörungsdokumente zur Bewirtschaftungsplanung, die Sie hier einsehen können:

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein hat einen länderübergreifenden Chapeau-Bericht erarbeitet, der in die Bewirtschaftungspläne der Länder integriert wurde. In NRW wird er in den Anhang zum Bewirtschaftungsplan aufgenommen.

Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat einen Bewirtschaftungsplan für das Weser-Einzugsgebiet erstellt. Sie können die zugehörigen Dokumente von Seiten der FGG Weser unter www.fgg-weser.de abrufen.

Die Flussgebietsgemeinschaft Ems hat einen mit den Niederlanden abgestimmten Plan erarbeitet. Dieser sowie die verfügbaren Dokumente für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Ems sind über die Internetseite www.meuse-maas.be einsehbar.

Die Abbildung zeigt die Titelseiten der 3 BWP Textbände

Bewirtschaftungsplan

Zu den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie gehört der Schutz und die Verbesserung des ökologischen, chemischen und - beim Grundwasser auch des - mengenmäßigen Zustandes aller Wasserkörper. Dazu werden auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme und der regelmäßigen Überwachung der Gewässer Bewirtschaftungspläne mit den zugehörigen Maßnahmenprogrammen erfasst.

In der EG-WRRL (Artikel 13) ist festgelegt, dass für jedes Flussgebiet in Europa alle sechs Jahre ein Bewirtschaftungsplan erstellt werden muss. Der Bewirtschaftungsplan ist das zentrale Element zur Umsetzung der EG-WRRL. Er enthält die fortgeschriebene Bestandsaufnahme, behördenverbindliche Maßnahmenprogramme und eine Liste der Bewirtschaftungsziele, ggf. Begründungen zu Fristverlängerungen, alternativen oder weniger strengen Bewirtschaftungszielen sowie eine wirtschaftliche Analyse. Grundsätzlich sollen auch für grenzüberschreitende, also internationale Flussgebiete einzelne Bewirtschaftungspläne erstellt werden. In jedem Fall ist für den nationalen Teil einer Flussgebietseinheit ein zusammenhängender Plan zu erstellen. Die Bewirtschaftungspläne der Flussgebiete können durch detaillierte Bewirtschaftungspläne, z. B. einzelner Bundesländer, ergänzt werden.

Nordrhein-Westfalen hat für seine Anteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas in den Bewirtschaftungszyklen 2010-2015, 2016-2021 und 2022-2027 jeweils einen Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm sowie Planungseinheiten-Steckbriefe – mit Planungsergebnissen und Programmmaßnahmen für einzelne Wasserkörper bzw. Wasserkörpergruppen – erstellt.