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Flächenmanagement

In den vergangenen Jahrhunderten gingen viele Flächen mit günstigen Speicher- und Sickereigenschaften dem natürlichen Wasserrückhalt verloren. Prozesse wie der Ausbau und die Regulierung der Flüsse, Deichbauten und die Entwicklung von Siedlungs- und landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Gewässer führten zu einem verschärften Abflussverhalten und größeren Hochwasserwellen. Als Kompensierung der abgekoppelten und versiegelten Speicher- und Sickerflächen wurden Entwässerungs- und Abwassersysteme errichtet, die angesichts erhöhter Abflussmengen schnell an ihre Grenze kommen. Die noch bestehenden natürlichen Rückhalteflächen und unversiegelten Freiflächen erreichen bei Hochwasserereignissen schnell ihr Aufnahmevolumen, sodass die anfallenden Wassermassen ohne große Zeitverzögerung an die Gewässer abgegeben werden. Hierdurch verschärft sich die Hochwassersituation.

Die Rückgewinnung von Flächen des Wasserrückhalts in den Flusseinzugsgebieten kann die Entstehung und die Intensität von Hochwasser vermindern. Die oberste Zielsetzung muss daher sein, den Wasserrückhalt und die Wasserspeicherung zu fördern. Einerseits in der Fläche, um den Oberflächenabfluss zu verringern und andererseits in Gewässer und Aue, um den Hochwasserabfluss zu verzögern bzw. zurückzuhalten.

Maßnahmen des Wasserrückhalts sind u. a. Feuchtgebiete, Moore und Gewässerläufe zu renaturieren und in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Zudem können abflusshemmende Strukturelemente in der Fläche (künstliche Gelände-und Vegetationsformen), die Land- und Forstwirtschaft, reduzierte Flächenversiegelung und eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt leisten.

Wasserrückhalt in der Fläche

Ein Großteil der Fläche in Nordrhein-Westfalen wird landwirtschaftlich genutzt. Dadurch ergibt sich ein hohes Potenzial, durch eine angepasste Bodenbewirtschaftung den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern und gleichzeitig Erosion vorzubeugen. Durch eine konservierende Bearbeitung der Böden, beispielsweise mittels Mulch bzw. Direktsaat, bleibt eine Mulchdecke erhalten, die einer Verschlammung entgegenwirkt und eine gute Versickerung fördert.

Ebenfalls abflusshindernd ist die hangparallele Pflugbearbeitung der Ackerflächen. Nach einem Regenereignis konzentriert sich das an der Bodenfläche ablaufende Regenwasser überwiegend in den durch den Pflug erzeugten Furchen. Bei einer hangparallelen Bewirtschaftung kann das Wasser besser versickern und fließt nicht direkt senkrecht zum Hang ab. Demselben Prinzip folgen abflusshemmende Strukturelemente wie natürliche und künstliche Gelände- und Vegetationsformen. Gräben, Wälle, kleinere Senken und Mulden sowie Böschungen, Raine, Feldhecken und Feldgehölze können die Geländeoberfläche strukturieren und aufrauen. Dadurch können Oberflächenabflüsse verzögert, Abflussganglinien unterbrochen bzw. abgelenkt und Niederschlagswasser bestenfalls zwischengespeichert und zur Verdunstung und Versickerung gebracht werden.

In der Forstwirtschaft bietet die Aufforstung bzw. Pflege und Erhalt standortgerechter Wälder mit allen Vegetationsformen große Potenziale, Niederschlagswasser großflächig in den Einzugsgebieten zurückzuhalten und dadurch der Entstehung von Überschwemmungen vorzubeugen. Durch die optimalen Bedingungen für Verdunstung und Versickerung von Niederschlägen in gesunden Wäldern kommt es selbst bei stärkeren Niederschlägen zu fast keinem Oberflächenabfluss.

Wasserrückhalt im und am Gewässer

Neben dem Wasserrückhalt in der Fläche ist der natürliche Wasserrückhalt im und am Gewässer ein zentraler Aufgabenbereich, um dem Hochwasser die Ausbreitung in die Aue zu ermöglichen und dadurch den Hochwasserverlauf zu dämpfen. Mittels Renaturierungsmaßnahmen an Gewässerläufen sowie der Wiedergewinnung von Retentionsflächen entlang der Gewässer kann der Wasserrückhalt erhöht werden.

Die Entwicklung von Überflutungsflächen durch Renaturierungsmaßnahmen hat gleichzeitig den Synergieeffekt, dass neben dem Hochwasserschutz auch der Naturschutz gefördert wird. Mittels der naturnahen Gestaltung verbauter und begradigter Gewässer durch Rückführung in ein natürliches Gewässerbett und die Schaffung sowie Wiederanbindung natürlicher Überschwemmungsflächen wird die Vernetzung aquatischer und terrestrischer Ökosysteme verbessert und die Ufer- und Auenvegetation als Grundlage für einen artenreichen Lebensraum gefördert.

Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, sondergesetzliche Wasserverbände und Verbände können Zuwendungen für Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und zum Hochwasserschutz erhalten. Förderfähig sind:

  • Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF),
  • Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung,
  • Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Gewässer,
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und
  • Grunderwerb für o. g. Projekte

Die entsprechenden Förderprogramme werden vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge und bewilligen Fördergelder für die Projekte im jeweiligen Regierungsbezirk gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie - FöRL HWRM/WRRL, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11. April 2017)

Anlagen zur Hochwasserrückhaltung

Ebenfalls als Maßnahme des Wasserrückhalts gelten technische Anlagen wie Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren und Hochwasserpolder.

Diese Anlagen dienen dem Hochwasserschutz indem sie gezielt bestimmte Wassermengen aufnehmen und zwischenspeichern können. Dadurch wird die Wasserführung flussabwärts vorübergehend reduziert und die Hochwasserwelle gedämpft. Nach einem Hochwasserereignis wird das zwischengespeicherte Wasser wieder abgegeben. Diese Maßnahmen haben primär für die Unterlieger eine Hochwasserschutzwirkung.

Weitere Informationen zu den Anlagen der Hochwasserrückhaltung erhalten Sie unter Technischer Hochwasserschutz.

Regenwassermanagement

Durch die Versiegelung und Verdichtung von Flächen im Rahmen neuer Bebauungen kann weitaus weniger Wasser versickern und verdunsten als es vergleichsweise auf natürlichen Flächen geschieht. Der Großteil des Regenwassers fließt oberflächig ab oder wird direkt in die Kanalisation eingeleitet. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass mit zunehmender Flächenversiegelung die anfallenden Wassermengen in Kanalisation und Kläranlage mit entsprechend steigenden Kosten verbunden sind und der direkte Oberflächenabfluss ebenfalls zur Hochwasserbildung beiträgt.

Die Problematik wird sich angesichts des Klimawandels wahrscheinlich noch verschärfen. Die Zielsetzung ist daher, einen naturnahen Umgang mit dem Regenwasser im Rahmen eines Regenwassermanagements anzustreben, das

  • die natürliche Verdunstung und
  • das Versickerungspotenzial erhöht und fördert sowie
  • den Oberflächenabfluss reduziert.

Für einen naturnahen Umgang mit Regenwasser gib es diverse Möglichkeiten, die kommunal als auch auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden können. Dies sind zum Beispiel:

  • dezentrale Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (u. a. Gründächer, Regentonnen, Zisternen),
  • Maßnahmen zur oberflächigen Versickerung (u. a. Entsiegelung, versickerungsfähige Pflasterung),
  • Maßnahmen des oberirdischen Ableitens (u. a. Mulden, bewachsene Gräben und Gerinne) und
  • Maßnahmen zur abflussverzögernden Ableitung (u. a. Regenrückhaltebecken).

Bei der Maßnahmenumsetzung ist zu beachten, dass Regenwasser, welches von Dächern oder anderen befestigten Flächen abläuft, Schadstoffe enthalten kann. Je nach Verunreinigung kann eine entsprechende Vorreinigung nötig sein (z. B. mittels Absetzbecken oder Versickerung durch Bodenschichten) bzw. es ist von einer Bodenversickerung oder Gewässereinleitung abzuraten.

Grundlage zum ordnungsgemäßen Umgang mit Regenwasser sind neben dem Landeswassergesetz v. a. das DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und das DWA-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“.

Ein natürlicher Umgang mit Regenwasser kann sich für Haus- und Gewerbeeigentümer durchaus lohnen, z. B. durch günstigere Abwassergebühren, durch eine Befreiung von der Regenwasser- bzw. Versiegelungsabgabe oder durch einen Zuschuss von Ihrer Gemeinde.

Regenwassernutzung

Der tägliche Wasserbedarf in Haushalt, Industrie und Gewerbe wird überwiegend aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bedient, wobei knapp ein Drittel des durchschnittlichen Wasserbedarfs auch durch Regenwasser gedeckt werden könnte. Insbesondere zur Bewässerung, der Autopflege und Toilettenspülung kann Regenwasser verwendet werden.

Regenwasser, welches zum Eigengebrauch genutzt werden soll, wird in der Regel von Dachflächen aufgefangen und in Zisternen gespeichert. Auch bei der Regenwasserspeicherung und Nutzung ist die mögliche Schadstoffbelastung von Bedeutung. Regenwasser, das durch stark verschmutzten Dächer oder anderweitige Quellen belastet ist, eignet sich nicht zur Wasserspeicherung. Für die bauliche und betriebliche Ausführung einer Regenwassernutzungsanlage sollten die DIN 1989 (Regenwassernutzungsanlagen) sowie ggf. ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.

Was ist ein Überschwemmungsgebiet?

Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind nach § 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Das bezieht insbesondere Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern ein.

Bemessungsgrundlage ist nach § 76 Abs. 2 WHG bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, dass statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Die rechnerisch ermittelten ÜSG an hochwassergefährdeten Gewässern werden als solche durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert.

Die Ausweisung von ÜSG gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements und dient u. a. der Retention von Hochwasserwellen, um die Überflutungswahrscheinlichkeit der von Menschen besiedelten Gebiete zu reduzieren.

Ausgewiesene ÜSG haben unmittelbare planungsrechtliche Auswirkungen, wie z. B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten – eine räumliche Abgrenzung

Die Erstellung der (Risikogebiete).

Während die rechtliche Festsetzung und vorläufige Sicherung von ÜSG (siehe oben) jene Gebiete innerhalb der Risikogebiete umfassen, bei denen statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, umfassen die Risikogebiete außerhalb von ÜSG die Bereiche, die statistisch deutlich seltener als einmal in 100 Jahren überflutet werden (entsprechend Szenario HQextrem lt. Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie).

Ausgewiesene Risikogebiete außerhalb von ÜSG unterliegen Regelungen zum Planen und Bauen, die in § 78 Abs. 1 Nr. 1-2 WHG zusammengefasst sind.

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) ist es nach § 84 Landeswassergesetz (LWG) und § 78 WHG grundsätzlich untersagt, bodenrechtlich relevante Anlagen oder Gebäude zu errichten oder zu erweitern. Eine bauliche Ausnahmeregelung kann nur die zuständige Behörde erteilen, wenn gem. § 78 Abs. 3. Satz 1 WHG im Einzelfall des Vorhabens

  • die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
  • der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird,
  • der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • das Bauvorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird.

Für eine Abweichung vom grundsätzlichen Bauverbot bedarf es einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde.

Die Aufgabe der Gemeinden ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Hierfür ist die Zielsetzung, die Siedlungsentwicklung so zu gestalten, dass neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert werden (z. B. durch das Freihalten von Retentionsräumen). Zentrales restriktives Steuerungsinstrument ist dabei die Aufstellung von Bauleitplänen. Sie werden für das gesamte oder für Teile eines Stadtgebiets erarbeitet und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen. Dass es sich bei den Festsetzungen um rechtsverbindliche Vorgaben handelt, gibt der Bauleitplanung eine ganz elementare Rolle in der Hochwasservorsorge. Sie bietet ein umfangreiches Instrumentarium, um auf einen hochwasserangepassten Umgang mit Freiflächen und Bauland bzw. baulichen Anlagen hinzuwirken.

Wirksame Steuerungselemente im Geltungsbereich sind beispielsweise

  • Vorgaben für den Abstand zwischen Gewässer und baulichen Anlagen,
  • Bauweise und Stellung der baulichen Anlage,
  • Höhe des Erdgeschossfußbodens,
  • Verbot von Kellergeschossen,
  • Ausweisung neuer Baugebiete im ÜSG nur unter gewissen Vorgaben,
  • Rückhalt von Wasser in der Fläche,
  • Verzicht auf neue Bebauung in hochwassergefährdeten Bereichen.

Festsetzungs- und Kennzeichnungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung sind im § 9 des Baugesetzbuches (BauBG) beschrieben. Für die Hochwasservorsorge sind insbesondere folgende Absätze relevant:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)
  • die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1. Nr. 2)
  • Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind, und ihre Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 10)
  • Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14)
  • öffentliche und private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15)
  • Wasserflächen und die Flächen für die Wasserwirtschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a)
  • Flächen für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16b)
  • Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16c)
  • Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16d)
  • Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20)
  • geeignete Mindesthöhenlagen des Erdgeschosse (§ 9 Abs. 3)

Als Grundlage für die Aufstellung von Bauleitplänen dienen Pläne aus übergeordneten Planungsebenen und darin festgelegte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Die Hochwasserrisikokarte wird zusätzlich herangezogen.

Die Raumordnung hat zur Aufgabe unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.

Der vorbeugende Hochwasserschutz ist als ein Grundsatz der Raumordnung im Bundesraumordnungsgesetz verankert. Der übergeordneten Funktion der Raumordnung kommt im Flächenmanagement eine besondere Bedeutung zu. Sie gibt den Ordnungsraum für die nächst tieferen Planungsebenen vor und verpflichtet die Landes- und Regionalplanung, die Aspekte des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.

Hier sollen Teilräume definiert werden, in denen der vorbeugende Hochwasserschutz in der Abwägung mit anderen Raumnutzungen besonders betrachtet wird. Risiken lassen sich durch raumplanerische Vorsorge maßgeblich verringern.

Wesentliche Möglichkeiten, um diesem Grundsatz gerecht zu werden sind die Freihaltung, Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.

Im Jahr 2000 haben die Länder gemeinsam eine Zielsetzung für das hochwasserbezogene, raumordnerische Flächenmanagement festgelegt:

  • Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen,
  • Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (hinter Deichen),
  • Rückhaltung des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes.

Die Flächen können über die Ausweisung sogenannter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen gesichert werden. Bei Vorranggebieten handelt es sich um Bereiche, in denen Nutzungen ausgeschlossen sind, die nicht mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz vereinbar sind. Die Restriktionen in einem Vorbehaltsgebiet sind etwas lockerer formuliert. Auf diesen Flächen wird dem vorbeugenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht in der Abwägung mit den nachfolgenden Planungsebenen beigemessen.

Die Basis, um mögliche Schadenpotenziale in die Raumplanung miteinzubeziehen, ist das Wissen über die Hochwassergefahr, die Ausbreitung von Überflutungen auf den Flächen und die möglichen Einstautiefen. Diese Informationen werden in den Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Sie dienen als Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne.

Flächenmanagement

Vorausschauendes Flächenmanagement überflutungsgefährdeter Flächen senkt das Hochwasserrisiko erheblich.

Bei der Flächenvorsorge wird bei Nutzungen am Gewässer die Hochwassergefahr berücksichtigt. Die Anforderungen des Hochwasserrisikomanagements können sinnvoll in die bestehenden Verantwortungsbereiche integriert werden.

Vorausschauendes Flächenmanagement überflutungsgefährdeter Flächen senkt das Hochwasserrisiko erheblich, indem Maßnahmen explizit darauf gerichtet sind, die für den Hochwasserschutz benötigten Flächen zu sichern, das vorherrschende Schadenspotenzial in hochwassergefährdeten Bereichen zu reduzieren sowie den natürlichen Wasserrückhalt zu fördern. Dazu gehört sowohl die rechtliche Sicherung von Überschwemmungsgebieten als auch die Berücksichtigung der Hochwasservorsorge in der räumlichen Planung.

Weitere Themen sind die angepasste Nutzung der überflutungsgefährdeten Flächen durch die Land- und Forstwirtschaft sowie im Rahmen der Siedlungsnutzung. Die Wasserrückhaltung in der Fläche kann beispielsweise verbessert werden, indem Retentionsräume und versickerungsfähige Flächen erhalten und wiederhergestellt werden.

Insbesondere Kommunen können über verschiedene Planungsinstrumente an den entsprechenden Stellschrauben drehen z.B. durch Bauvorsorge in der Bauleitplanung und Baugenehmigungen. Gleichzeitig bietet das Flächenmanagement große Chancen um Synergien zwischen Hochwasserschutz, Naturschutz und Klimaanpassung zu schaffen.

Die Hochwassergefahrenkarten bieten die nötigen Grundlagen, um den vorbeugenden Hochwasserschutz im Flächenmanagement zu berücksichtigen.